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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BGS Bahngleissicherung UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der BGS Bahngleissicherung UG (haftungsbeschränkt) – nachstehend Dienstleister genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.

2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch einlegt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden.

2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

2. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn nicht anders vertraglich vereinbart.

3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Vergütung

1. Die Vergütung vereinbaren die Parteien individualvertraglich.

2. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

§ 6 Haftung

1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

§ 7 Gerichtsstand

1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters (Herten).

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.